COVID19

Verordnung betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19

Aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl mit welcher im Falle einer erhöhten Ansteckungsgefahr im Bezirk zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet werden.

Die Österreichische Corona-Kommission (https://corona-ampel.gv.at/) tagt regelmäßig und bewertet anhand verschiedener Kriterien das Risiko einer Ansteckung in den österreichischen Regionen.

Bei einem geringen (Farbe Grün) oder mittleren (Farbe Gelb) Ansteckungsrisiko im Bezirk gelten die bundesweiten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Bei einem hohen (Farbe Orange) oder sehr hohen (Farbe Rot) Ansteckungsrisiko sind regional weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 umzusetzen.

Diese Verordnung regelt, welche Maßnahmen bei hohem Ansteckungsrisiko zu beachten sind und betrifft die Bereiche Veranstaltungen (§ 1), Sportveranstaltungen (§ 2) und Gastronomie (§ 3).

https://noe.gv.at/noe/Zwettl/Ergaenzende_Massnahmen_im_Bezirk_Zwettl.html
https://noe.gv.at/noe/Corona_VO_Sonderregelungen_ZT_korr.pdf

 

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